Püttlingen
Wichtiger Hinweis zu den beantragten Wahlscheinen (Briefwahl)
Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein (Briefwahl) nicht bis Freitag, den 21.02.2025 zugegangen ist oder diesen verloren haben, können bis Samstag, den 22.02.2025, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein ausgestellt bekommen. Die Ausstellung eines neuen Wahlscheins (Briefwahl) ist nur nach persönlicher Vorsprache im Briefwahlbüro der Stadt Püttlingen, Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen zu den bekanntgemachten Öffnungszeiten sowie am Samstag, den 22.02.2025 zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr möglich.