Ammern/Unstruttal
Öffentliche Mahnung über Steuern und Abgaben der Gemeinde Unstruttal
Die Gemeinde Unstruttal macht darauf aufmerksam, dass, ausgenommen von den Jahreszahlern, am 15. Februar 2024 folgende Abgaben fällig waren: Grund- und Hundesteuern. Die Abgabepflichtigen, die mit der Entrichtung der Grund- und Hundesteuern im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt , die Rückstände bis spätestens 1. März 2024 ausschließlich auf das nachstehende Konto der Gemeinde Unstruttal zu überweisen: Sparkasse Unstrut-Hainich IBAN: DE86 8205 6060 …