Bekanntmachung Lärmaktionsplan der Gemeinde Martinroda
Das europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben die Verordnung 2019/1010 am 05.06.2019 erlassen. Diese Verordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten, auf für Deutschland. Darin wurde geregelt, dass alle Mitgliedsstaaten (auf kommunaler Ebene) einen Lärmaktionsplan erstellen müssen. Der Lärmaktionsplan enthält die Aussage, wie stark die Gemeinde unter möglichen Lärmeinflüssen, wie bspw. Verkehrslärm (Auto, Zug, Flugzeug), Industrielärm, …