Amtliche Bekanntmachungen
Die Fälligkeit der Steuern für das dritte Quartal 2025 ist der 15.08.2025 . Um Mahnungen und damit verbundene Mahngebühren sowie möglicherweise Säumniszuschläge zu vermeiden, möchten wir auf diesen Termin hinweisen. Sollten Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird die offene Forderung zum 15.08.2025 von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie zukünftig diese Variante zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs nutzen möchten, bitten wir Sie, …