Amtliche Bekanntmachungen
Im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Pflichtumtausches der Führerscheine sind derzeit die Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1971 und später zum Umtausch aufgerufen, die noch einen Papierführerschein besitzen. Zur Bearbeitung ist neben dem Papierführerschein, dem Personalausweis, der Umtauschgebühr von 30,40 €, ein aktuelles, biometrisches Passbild mitzubringen. Der FD Straßenverkehr gibt den Hinweis, dass alle Bürgeranliegen grundsätzlich nur mit vorher erfolgter …