Schiffweiler
Die Ausgabe von Speisen und Getränken muss genehmigt werden!
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs Das Gewerbeamt der Gemeinde Schiffweiler weist daraufhin, dass ein vorübergehend ausgeübter Gaststättenbetrieb (=Ausgabe von Speisen und Getränken) bei Veranstaltungen wie beispielsweise Vereinsturnieren, Karnevalsveranstaltungen, Vereinsfesten, Dorffesten, Weihnachtsmärkten, Tag der offenen Tür und dergleichen - egal ob es sich bei dem Betreiber/Veranstalter um einen Gewerbetreibenden, einen Verein oder eine Privatperson handelt- …