Schiffweiler
Öffentliche Bekanntmachung der Hundesteuer-Dauerabgabenbescheide für das Jahr 2024
Gemäß § 12 a Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 26.04.1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1998 (Amtsblatt 1998, 691) zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2023 (Amtsblatt I S. 1119), wird die Hundesteuer für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2024 die gleichen Steuerbeträge wie für das Jahr 2023 zu entrichten haben, öffentlich festgesetzt. Aufgrund des Hundesteuer-Dauerabgabenbescheides wird auf den Erlass eines schriftlichen Bescheides …