Einschulung
1. Anmeldung zum Besuch der Grundschule Entsprechend §§ 119 und 120 Thüringer Schulordnung (ThürSchO vom 18.09.2020) sind alle Kinder, die am 1. August 2024 mindestens das sechste Lebensjahr vollendet haben, sowie alle Kinder, die im vergangenen Schuljahr zurückgestellt wurden, bei der Grundschule ihres Schulbezirkes bzw. den TGS-en „Dünwaldschule“ Hüpstedt und „Rodeberg“ Struth anzumelden. Alle Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens fünf Jahre alt sind, …