Vollzug der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;Abrechnung der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2023 - Viehhaltung -
Es werden alle Tierhalter gebeten, welche eine satzungsgemäße Freiwassermenge bezüglich Tierhaltung geltend machen, bis spätestens 15. Januar 2024 den im Jahr 2023 gehaltenen Tierbestand dem Markt Arberg, Marktplatz 13, Zi.Nr.14, anzuzeigen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass, falls die Voraussetzungen zutreffen, dies alljährlich zu wiederholen ist. Nach Ablauf dieses Termins (15. Januar 2024) können Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Arberg, 04.12.2023 Kräher