Arberg
Abhaltung von Veranstaltungen / Beantragung der notwendigen Unterlagen
Wir freuen uns, dass derzeit wieder Veranstaltungen stattfinden dürfen. Die Vereinsvorstände werden gebeten, rechtzeitig d.h. mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin und unaufgefordert , die nötigen Anträge (Gaststättenerlaubnis, Anzeige e. öffentl. Vergnügung usw.) bei der Gemeindeverwaltung (Zi. 12) zu stellen. Dies ist notwendig, da zur Fristwahrung bei weiteren Behörden eine gewisse Bearbeitungs-zeit erforderlich ist. Wir bitten um Kenntnisnahme und …