Amtliche Bekanntmachungen
Abrechnung der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2025 - Viehhaltung - Es werden alle Tierhalter gebeten, welche eine satzungsgemäße Freiwassermenge bezüglich Tierhaltung geltend machen, bis spätestens 15. Januar 2026 den im Jahr 2025 gehaltenen Tierbestand dem Markt Arberg, Marktplatz 13, Zi.Nr.14, anzuzeigen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass, falls die Voraussetzungen zutreffen, dies alljährlich zu wiederholen ist. Nach Ablauf dieses Termins (15. Januar 2026) können …