Betzigau
Bitte leiten Sie kein Oberflächenwasser von ihrem Grundstück einfach auf die Straße!
Die Auswirkungen der letzten Starkregenereignisse stecken uns allen noch in den Knochen und immer dann, wenn es anfängt zu regnen, schauen wir sorgenvoll zum Himmel. Das ist nur zutiefst menschlich und verständlich, aber es hilft uns dann nicht weiter, wenn wir dieser Gefahr nicht gemeinsam begegnen, weil es die Gemeinde alleine nicht richten kann. Von daher verweisen wir, ohne formal juristisch zu werden, auf § 55 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz), in dem es in Abs. 2 …