Betzigau
Verordnung über die Bekämpfung verwilderter Tauben (Taubenverordnung) vom 21.02.2025
(Taubenverordnung) vom 21.02.2025 Die Verhütung von Gefahren für das Eigentum der Allgemeinheit, sowie jedes Einzelnen und der Schutz der öffentlichen Reinlichkeit durch verwilderte Tauben sollen für Alle Pflicht und oberstes Gebot sein. Aufgrund des Art. 16 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung und Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 …