Neunburg v. Wald, Dieterskirchen, Neukirchen-Balbini, Schwarzhofen, Thanstein
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zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr …