Neunburg v. Wald, Dieterskirchen, Neukirchen-Balbini, Schwarzhofen, Thanstein
Titelseite
Die bisher geltenden gaststättenrechtlichen Regelungen sehen vor, dass die Gemeinde für jeden einzelnen vorübergehenden gewerblichen Ausschank von Alkohol auf Antrag eine Gestattung erteilen. Damit ist ein erheblicher bürokratischer und finanzieller Aufwand für Kommunen und Antragsteller verbunden. Dies soll nun in der Praxis auf das absolute notwendige Maß reduziert werden (Entbürokratisierung). Hierzu hat die bayerische Staatsregierung die Verordnung zur Änderung der Bayerischen …