Steinfeld Verwaltungsgemeinschaft
Aus dem Gemeinderat vom 25.06.2026
Vereidigung des gewählten Ortssprechers für den Gemeindeteile Treunitz Gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung sind alle Gemeinderatsmitglieder und auch Ortssprecher in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten …