Steinfeld Verwaltungsgemeinschaft
Landratsamt Bamberg
Niedrigwasser an Gewässern - Wasserentnahmen sind verboten In langen Trockenperioden nimmt der Nutzungsdruck auf Fließgewässer durch Anlieger und Eigentümer von Gewässergrundstücken zu. An fast allen Gewässerstrecken im Landkreis Bamberg wurde der Wasserstand als sehr niedrig eingestuft. Bei Niedrigwasserstand ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers, seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt durch eine Wasserentnahme gegeben. Die Wasserentnahmen zur …