Theres
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
Die Gemeinden und der Zweckverband zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe weisen alle Hausbesitzer darauf hin, dass auch Geschossflächenerweiterungen, die baurechtlich nicht unbedingt genehmigungspflichtig sind, z. B. Ausbau des Dachgeschosses, Anbauten usw. beitragspflichtig sind. Nach den bestehenden Satzungen für die Wasserversorgungsanlagen sowie für die Entwässerungseinrichtungen sind die Eigentümer (Beitragsschuldner) verpflichtet, dem Wasserzweckverband und der Gemeinde jede Änderung der …