Theres
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
Mit dem 01.01.2025 haben sich bezüglich der Einreichung von Bauanträgen und anderen Genehmigungsanträgen gem. BayBO (Bayerischer Bauordnung) wesentliche Änderungen ergeben. Zum einen sind Antragsunterlangen seither nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt abzugeben. Ausgenommen sind lediglich folgende Vorgänge: - Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 BayBO und - Anträge auf Isolierte Befreiung von …