Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
Theres
Bekanntmachungsteil allg. (am Anfang)
Gemäß Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes dürfen Anpflanzungen an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Gerade auf Gehwegen sind Rad fahrende Kinder, Rollstuhlfahrende und Personen mit Kinderwagen …
Gemäß Art. 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes dürfen Anpflanzungen an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Gerade auf Gehwegen sind Rad fahrende Kinder, Rollstuhlfahrende und Personen mit Kinderwagen …