Ettenbeuren,
Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kammeltal (Kindertageseinrichtungssatzung)
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kammeltal folgende Satzung: § 1 Gegenstand der Satzung; Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Kammeltal betreibt ihre Kindertageseinrichtungen als öffentliche Einrichtungen. Ihr Besuch ist freiwillig. (2) Die Kindertageseinrichtungen sind: - Kindergarten Behlingen, Stefanstraße 2, 89358 Kammeltal, OT Behlingen …