Ettenbeuren,
Nachweise über die Räumung der Hauskläranlagen
Für Betreiber von Hauskläranlagen ist es nach wie vor erforderlich der Gemeinde zu bestätigen, dass der Fäkalschlamm ordnungsgemäß entsorgt wird. Alle Betreiber dieser Anlagen, die bisher für das Jahr 2022 noch keinen Nachweis vorgelegt haben, werden deshalb gebeten, dies bis zum 01.10.2022 bei der Gemeinde Kammeltal (Bauamt), Ettenbeuren, Burgauer Straße 12, zu erledigen.