Ettenbeuren,
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden nach § 58 c Soldatengesetz jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher …