Heßdorf
BEKANNTMACHUNG
Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Der Gesetzgeber erlaubt den Meldebehörden in bestimmten Fällen die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte. Bürgerinnen und Bürger haben aber die Möglichkeit, gegen diese Datenübermittlung in den unter Ziffern 1 bis 5 erläuterten Fällen Widerspruch zu erheben. Folgenden Datenübermittlungen können Sie widersprechen: 1. an Parteien, Wählergruppen und Trägern von …