Heßdorf
Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Heßdorf (Entwässerungssatzung – EWS)
vom 31.01.2023 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Gemeinde Heßdorf folgende Satzung: § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung für das Gebiet der Gemeinde Heßdorf. (2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die Gemeinde. …