Anmeldung der Schulanfänger für die Schulen der Stadt Auerbach/Vogtl. für das Schuljahr 2027/2028
Mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Laut § 27 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen gelten auch die Kinder als schulpflichtig, die bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden und von den Eltern angemeldet werden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können nach § 27 Abs. 2 auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen …