Zum 01.07.2024 ist die neue Hundehalteverordnung (HundhV) des Landes Brandenburg in Kraft getreten
Was bedeutet das konkret? Mit der neuen Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht, müssen alle Hunde nach der achten Lebenswoche dauerhaft mit einem Microchip-Transponder gekennzeichnet werden. Zusätzlich zur steuerlichen Meldung, müssen alle Hunde unverzüglich ordnungsbehördlich gemeldet werden. Die ordnungsbehördliche Meldung muss Rasse, Wurfdatum, Farbe, die unveränderliche Nummer des Microchips und die persönlichen Daten des Halters enthalten und erfolgt beim Ordnungsamt der …