Falkenstein Emsleben
Satzung der Stadt Falkenstein/Harz zur Erhebung eines Gästebeitrages
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Falkenstein/Harz als Tourismusgemeinde erhebt zur teilweisenDeckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung ihrer touristischen Einrichtungen und Dienstleistungen sowie für die zur Förderung des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen und für die den beitragspflichtigen Personen eingeräumte Möglichkeit, Verkehrsleistungen von der Harzer Schmalspurbahnen betriebenen …