Halsbrücke Hals
Der Wandel des „Halsbrücker Anzeigers“
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, neben vielen Vorsätzen ist der Beginn eines neuen Jahres auch immer ein zeitlicher Anlass für Veränderungen oder einen Neubeginn. Nach Paragraf 11 Abs.1 der Sächsischen Gemeindeordnung ist die Verwaltung verpflichtet die Einwohner „...über allgemein bedeutsame Angelegenheiten …“ zu informieren. Dies geschieht in der Regel über Amtsblätter und soll mit Fortschreibung des Kommunalrechts auch in elektronischer Form …