Kemberg
Bekanntmachung zum Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Kemberg
Der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Stadt Kemberg ist durch Beschluss des Rates der Stadt Kemberg am 10.12.2024 in Kraft getreten. Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU- Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene …