Kemberg
Bekanntmachung über die Nachschätzung (§§ 11 und 15 BodSchätzG)
In der Gemarkung Selbitz wird ab dem Jahr 2024 eine Nachschätzung durchgeführt, um wesentliche Änderungen bezüglich der Ertragsbedingungen von landwirtschaftlichen Flächen zu erfassen. Hierzu führt der Schätzungsausschuss des Finanzamtes unter Leitung des Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) eine örtliche Besichtigung der Flächen durch. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinden, die Eigentümer und die Nutzer verpflichtet sind, …