Könnern
Kommunalwahl 2024
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 4 KWO Zusammensetzung Wahlausschuss Gemäß § 10 KWG wird für die kommende Kommunalwahl beim Wahlleiter für das Wahlgebiet ein Wahlausschuss gebildet, der aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und 3 Beisitzern sowie deren Stellvertretern besteht. Die Berufung der Beisitzer und ihrer Stellvertreter erfolgte und wird hiermit gemäß § 4 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung (KWO) bekannt gemacht. Vorsitzender: Stellv. …