Schönewalde
Haushaltssatzung der Stadt Schönewalde für das Haushaltsjahr 2025 und 2026
Aufgrund der §§ 65 und 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 18], S.6), (Hinweis: Nach der alten Fassung), wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der …