Die Kämmerei informiert
Fälligkeitstermin für die Grundsteuer Alle Steuerpflichtigen, die ihre Grundsteuer in einer Rate bezahlen (Jahreszahler) und kein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug erteilt haben, möchten wir an die Fälligkeit zum 01.07.2025 erinnern. Säumige Zahler weisen wir daraufhin, dass für die rückständigen Beträge Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Mit der Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens ersparen Sie sich die Terminüberwachung und zusätzliche Kosten.