Südliches Anhalt
Die Stadt Südliches Anhalt informiert
Durchführung der Gewässermahd an Gewässern 2. Ordnung Entsprechend der Festlegungen in den §§ 52, 54 und 66 des WG-LSA in der aktuellen Fassung, der Satzung des Verbandes §§ 2 und 4 in der aktuellen Fassung wird der Unterhaltungsverband „Westliche Fuhne/Ziethe“ in der Zeit von voraussichtlich ab Ende Juni 2024 bis zum Ende Dezember 2024 die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchführen. Die …