Südliches Anhalt
Kommunalwahlen am 09.06.2024 (Stadtratswahl, Ortsvorsteherwahl und Ortschaftsratswahlen)
- Bekanntgabe der Gemeindewahlleiterin und ihrer Stellvertreterin - Gemäß § 9 Abs. 1 und 1a Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am 13.12.2023 die Gemeindewahlleiterin und deren Stellvertreterin für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 (Stadtrats-, Ortsvorsteherwahl und Ortschaftsratswahlen) berufen. Entsprechend § 3 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt …