Überörtlich
Katzenschutzverordnung für Anklam
Anklam (pm). Auf Antrag der Hansestadt Anklam erließ der Landrat des Kreises Vorpommern- Greifswald am 24.10.2023 eine „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen durch Festlegung von Gebieten mit Kennzeichnungs-, Registrier- und Kastrationspflicht“. Diese Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet mit den Ortsteilen Gellendin, Pelsin und Stretense. Die Hansestadt sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, weil der Bestand an verwilderten, häufig kranken und darunter leidenden Katzen durch …