Überörtlich
Information zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz
Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDMoG) Zum 01. Januar 2026 ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz in Kraft getreten. Durch Artikel 12 des Gesetzes sind Änderungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) erfolgt. Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörde, wie vor der Aussetzung der Wehrpflicht. Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt. Ab dem 01. Januar 2026 ist eine Erhebung oder Speicherung dieser Daten …