Tribsees
Information vom Amt Recknitz-Trebeltal Abt. Steuern und Abgaben zur Jahreshauptveranlagung 2023
Das Amt Recknitz-Trebeltal veranlagt die Steuern und Abgaben seit 2007 mit Dauerbescheiden, das heißt, die zuletzt erhaltenen Bescheide behalten bis zum Erlass eines neuen Bescheides ihre Gültigkeit. Auf dem Abgaben- bzw. Abgabenänderungsbescheid sind die Fälligkeiten für das laufende Veranlagungsjahr und dem Folgejahr ausgewiesen. Im Januar 2023 erfolgt auf der Internetseite des Amtes Recknitz-Trebeltal unter www.recknitz-trebeltal.de die öffentliche Bekanntmachung für die Festsetzung …