Tribsees
Bekanntmachung des Termins zur Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Sülze am 27.03.2026
und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Wehrführerin / des Wehrführers Gemäß § 12 des Brandschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in Verbindung mit § 12 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Sülze in den gültigen Fassungen wählt die Mitgliederversammlung der Feuerwehr Bad Sülze für 6 Jahre die Wehrführerin / den Wehrführer. Zum Wehrführer/in ist wählbar, wer mindestens 4 Jahre aktiv einer …