Amt am Peenestrom
Umgang mit Fundtieren
Regelungen zum Umgang mit Fundtieren Der Amtsvorsteher des Amtes Am Peenestrom hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen: Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorrangig bei der vom Amt beauftragten Fundtierstelle oder der unter 2. genannten Behörde zu erstatten. Das Tier ist nach Rücksprache mit der Fundtierstelle oder zu deren Öffnungszeiten bei …