Bekanntmachung der Verbandsgemeindeverwaltung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und über die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl der/des Landrätin/ Landrats am 16. August 2026 und für die etwaige Stichwahl der/des Landrätin/ Landrats am 30. August 2026
I. Die Wählerverzeichnisse der Gemeinden werden an den Werktagen in der Zeit von Montag, dem 27.Juli 2026 (20. Tag vor dem Wahltag), bis Freitag, den 31. Juli 2026, (16. Tag vor dem Wahltag) während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten …