Beachtung der Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen
Lieber Stein-Wingerter, da es im Verlauf der letzten Woche zu Beschwerden wegen der Nichteinhaltung der Ruhezeiten gekommen ist, möchte ich auf die geltenden Bestimmungen der Ruhezeiten hinweisen. In Wohngebieten gilt ein generelles Betriebsverbot für motorbetriebene Rasenmäher, an Werktagen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und 20:00 und 07:00 Uhr , an Sonn- und Feiertagen ganztägig . Freischneider, Rasentrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der …