VG Ransbach-Baumbach
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Ohne Abschläge früher in Altersrente? Abschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen Mit Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte Abschläge ausgleichen, die entstehen, wenn sie vorzeitig in Altersrente gehen. Immer mehr Versicherte nutzen dieses Angebot: 2022 waren es allein bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 675 Versicherte, die neben ihren regulären Beiträgen rund 11,7 Millionen Euro an Sonderzahlungen geleistet haben. Das belegt, dass die gesetzliche …