VG Ransbach-Baumbach
Finanzamt Montabaur-Diez
Dezember-Soforthilfe 2022 für Energiekosten nicht steuerpflichtig Auswirkung auf die Einkommensteuererklärung 2023 Bislang war vorgesehen, dass die im Dezember 2022 für die hohen Energiekosten gewährten sog. Dezember-Soforthilfen (Verzicht auf die fällige Voraus- oder Abschlagszahlung für Gas oder Fernwärme) in der Steuererklärung 2023 versteuert werden müssen. Diese Regelung ist vom Bundesgesetzgeber nun wieder aufgehoben worden. Insoweit entfällt also die …