Verbandsgemeinde Asbach
Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Gemarkung Rahms -Flur 20, Flurstück 58, Ackerland, Brucherbetze, groß 1,0150 ha Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Fläche interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. …