Verbandsgemeinde Asbach
Fälligkeit der Hundesteuer für das Jahr 2026
für die Ortsgemeinden Asbach, Buchholz, Neustadt/Wied und Windhagen Gemäß § 6 Absatz 2 Hundesteuersatzung der Ortsgemeinden Asbach, Buchholz, Neustadt/Wied und Windhagen wird die Hundesteuer durch Steuerbescheid mit Dauerwirkung festgesetzt. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen, die im Jahr 2026 die gleichen Steuern wie im Vorjahr zu entrichten haben. Es ergeht nur noch ein Steuerbescheid, wenn eine Veränderung in der Bemessungsgrundlage oder im Gebührensatz vorgenommen wird. Für all …