Kamp-Bornhofen
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt gegenüber bisher Euro verändert um Euro nunmehr festgesetzt auf Euro der Gesamtbetrag der Erträge 2.388.500 86.250 2.474.750 der …