Prath
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Prath hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 beschlossen sowie dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt. Die Jahresabschlüsse liegen in …