Hohenstein
Urnenkammern und Baumgrabstätten
In den letzten Jahren nimmt es vermehrt zu, dass wir an unseren Urnenkammern und Baumgrabstätten Grabschmuck in Form von Blumen und anderen Gegenständen vorfinden. Dies behindert bei der Pflege der Flächen an den Urnenkammern und der Baumringe und Rasenflächen. Unsere Satzung sieht für Urnenkammern und Baumgrabstätten folgendes vor: § 27 Urnenkammern (5) Die Anlage und Pflege obliegt ausschließlich der Gemeinde. Vor den Urnenkammern dürfen nur Sargauflagen sowie Kränze …